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PlayDay-AGB

Teilnahmebedingungen / Veranstaltungs-AGB

PlayDay des GameDev Regensburg e.V.

 

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung „PlayDay“ des GameDev Regensburg e.V. (nachfolgend „Veranstalter“) am jeweils bekanntgegebenen Veranstaltungsort und Termin.
Mit Betreten der Veranstaltungsräume erkennen Teilnehmende diese Bedingungen an.

2. Teilnahme / Zugang

(1) Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Zutritt besteht nicht.
(2) Der Veranstalter kann den Zutritt aus organisatorischen Gründen (z.B. Überfüllung, Sicherheitslage) beschränken oder verwehren.
(3) Teilnehmende haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

3. Weisungsrecht / Hausrecht

(1) Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen der vom Veranstalter eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei aggressivem Verhalten, Belästigung oder erheblichen Störungen ohne Erstattung oder Ersatzansprüche von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) Der Konsum illegaler Substanzen ist untersagt. Stark alkoholisierte Personen können ausgeschlossen werden.

4. Jugendschutz / Minderjährige

(1) Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie ggf. die Altersfreigaben (USK/PEGI) der verwendeten Spiele.
(2) Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn eine gesetzliche Aufsichtspflicht eingehalten ist (z.B. Begleitung durch Erziehungsberechtigte), soweit der Veranstalter nichts anderes ausdrücklich festlegt.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht über Minderjährige.

5. Nutzung von Geräten, Technik und Infrastruktur

(1) Die Nutzung bereitgestellter Konsolen, PCs, Controller, Headsets oder sonstiger Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Teilnehmende haben mit bereitgestellter Technik pfleglich umzugehen.
(3) Bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust durch Teilnehmende haftet die verursachende Person im gesetzlichen Umfang.
(4) Das Anschließen eigener Hardware an Strom- oder Netzwerkinfrastruktur erfolgt auf eigenes Risiko und nur nach Freigabe durch den Veranstalter.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit von Strom, Internet, WLAN oder Spielfunktionalitäten.

6. Mitgebrachte Gegenstände / Garderobe / Diebstahl

(1) Für Garderobe sowie mitgebrachte Gegenstände (insbesondere Laptops, Konsolen, Controller, Handys, Datenträger, Taschen) übernimmt der Veranstalter keine Verwahrungspflichten.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Gegenstände selbst zu sichern.

Ergänze folgenden Punkt als eigenen Paragraphen (z.B. nach „Jugendschutz“ oder nach „Hausrecht“):

7. Verbot von Glücksspiel und Wetten

(1) Im Rahmen der Veranstaltung findet kein Glücksspiel im Sinne der §§ 284 ff. StGB statt.
(2) Es ist Teilnehmenden untersagt, im Zusammenhang mit der Veranstaltung Glücksspiel, Glücksspielelemente oder vergleichbare gewinnabhängige Spielmodelle zu organisieren, anzubieten oder durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Wetten, Einsätze mit Geldwert, Turniere mit Einsatzpflicht, Poker- oder Casinospiele sowie vergleichbare Formate.
(3) Ebenso untersagt sind jede Form von Tausch- oder Einsatzsystemen mit geldwerten Vorteilen (z.B. Buy-ins, Eintrittsgebühren für private Turniere, Einsätze in Form von Sachwerten oder digitalen Gütern).
(4) Bei Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Person unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.

8. Gesundheitliche Hinweise

(1) Teilnehmende nehmen auf eigene Verantwortung teil und haben selbst sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen.
(2) Insbesondere wird auf mögliche gesundheitliche Risiken durch Bildschirmflimmern (z.B. photosensitive Epilepsie), lange Bildschirmzeiten oder Übermüdung hingewiesen.

9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

(1) Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Diese dienen der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung zukünftiger Vereinsveranstaltungen.
(2) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) i.V.m. § 23 KUG, soweit es sich um Aufnahmen des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens handelt.
(3) Teilnehmende, die nicht auf Nahaufnahmen erscheinen möchten, können dies vor Ort gegenüber dem Veranstalter mitteilen oder eine vom Veranstalter bereitgestellte Kennzeichnung (z.B. Sticker) verwenden, sofern angeboten.
(4) Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung kann jederzeit per E-Mail an vorstand[at]gamedevregensburg.de gerichtet werden. Der Veranstalter wird den Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

10. Aufnahmen durch Teilnehmende

(1) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind nur zulässig, soweit keine Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Hausrecht) verletzt werden.
(2) Insbesondere dürfen andere Teilnehmende nicht gezielt gefilmt oder fotografiert werden, wenn diese erkennbar widersprechen oder erkennbar im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.
(3) Der Veranstalter kann Aufnahmen durch Teilnehmende im Einzelfall untersagen.

11. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (z.B. Teilnehmerlisten, organisatorische Kommunikation).
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vereins bzw. aus gesonderten Hinweisen vor Ort.

12. Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Der Veranstalter haftet nicht für Pflichtverletzungen Dritter (insbesondere anderer Teilnehmender), höhere Gewalt, technische Störungen (z.B. Stromausfall, Netzwerkausfall, Serverprobleme) oder vom Teilnehmenden selbst verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Teilnehmende sind selbst für Datensicherungen verantwortlich.

13. Haftung bei Sachbeschädigungen durch Teilnehmende

Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie am Veranstaltungsort, an der Ausstattung oder an Geräten des Veranstalters oder Dritter schuldhaft verursachen.

14. Ausschluss von der Veranstaltung

Bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Störung des Veranstaltungsablaufs kann der Veranstalter Teilnehmende von der Veranstaltung ausschließen und ggf. ein Hausverbot aussprechen.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Regensburg.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.